Dieser Artikel ist auch in der April-Ausgabe (externer Link) des Behördenspiegels erschienen.
Jedes Jahr wird in der Bundesrepublik Deutschland etwa 100 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Diese Fördermittel werden eingesetzt, um wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen zu bewahren und zu gestalten. Allein im Rahmen der aktuellen Debatte um den Ausstieg aus der Braunkohle hat die Bundesregierung beschlossen, den betroffenen Regionen bis zum Jahr 2038 rund 40 Milliarden Euro an Fördermitteln für den strukturellen Umbau bereit zu stellen.
Hinzu kommen große Fördergebiete wie Landwirtschaft, Straßenbau oder Mittelstand. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem in den sozialen Bereichen sowie auf der Förderung von Kultur und Sport. Diese Vielzahl an Fördermöglichkeiten zeigt auf, welche ordnungs- und wirtschaftspolitische Bedeutung dieses politische Instrument im Alltag hat. Alleine die vorgenannten Summen machen deutlich, welche zentrale Verantwortung die Stellen tragen, die sich mit der Bewilligung, Abwicklung und Prüfung dieser Fördergelder befassen. Fortbildung ist elementar.
Fehlende oder unzureichende Einarbeitung ist oft der Grund für Beanstandungen und Rückforderungen
Dabei treffen nicht selten die unterschiedlichsten Interessenlagen der beteiligten politischen Gremien, der Verwaltung sowie der Empfängerinnen und Empfänger der Fördergelder aufeinander. Unterschiedliche Interessen und Anforderungen führen in der Praxis häufig zu Spannungen zwischen den einzelnen Beteiligten. Optimalerweise sollen zum Beispiel erhebliche Geldsummen möglichst zeitnah und „unbürokratisch“ bewilligt und ausgezahlt werden. Unter Beachtung der komplexen haushalts- und verwaltungsrechtlichen Regularien ist dies jedoch nicht immer einfach zu realisieren. In der Praxis führen die komplexen Anforderungen dann oft zu Beanstandungen, welche in der Rückforderung von Fördermitteln enden können. Nur eine rechtssichere und möglichst fehlerfreie Vergabe und Abrechnung von Fördermitteln nach klaren und rechtsstaatlichen Grundsätzen kann sicherstellen, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Beanstandungen, Rückforderungen und auch persönlichen Konsequenzen zu schützen.
Die zentrale Herausforderung im Bereich Förderung ist, dass das zugrundeliegende Zuwendungsrecht zumeist sehr komplex und vielschichtig ist. Keines Falls aber selbsterklärend. Dennoch entstehen in der Praxis immer wieder Situationen, in denen Mitarbeitende unzureichend oder sogar ohne fachliche Einarbeitung mit der Abwicklung oder Abrechnung von Fördergeldern betraut werden. Entsprechende Fortbildungen werden entweder überhaupt nicht oder erst viele Monate später besucht. Gerade dieser „Wurf ins kalte Wasser“ führt oft dazu, dass zeit- und kostenintensive Fehler entstehen, welche im schlimmsten Fall zu Widerrufen und Rückforderungen führen können. Mit einem fundierten Wissen könnten diese Fehler vermieden werden.
Gutes und fundiertes Wissen hilft, Stolpersteine zu umgehen und Projekte erfolgreich und zielgerichtet abzuschließen
Eine ausreichende Fortbildung führt außerdem dazu, die zahlreichen Gestaltungsspielräume des Zuwendungsrechts ergebnis- und zielorientiert nutzen zu können. Gerade im Zuwendungsrecht bestehen zahlreiche Möglichkeiten Projekte und Förderprogramme so zu gestalten, dass diese praxisnah, erfolgreich und beanstandungsfrei zum Ziel geführt werden können.
Eine grundlegende und vor allem vertiefende Befassung mit dem Zuwendungsrecht stellt daher eine zielgerichtete Investition dar, welche sich nicht nur in einem erfolgreichen Projektverlauf wiederspiegelt, sondern sich auch in Euro und Cent auszahlt.
Dieser Artikel ist auch in der Ausgabe April 2020 des Behördenspiegels erschienen.